Die DEVK Risikolebensversicherung bietet Ihnen eine günstige Hinterbliebenenvorsorge und mit dem Risiko Plus-Tarif eine Risikolebensversicherung mit Nachversicherungsgarantie.
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Risiko Plus |
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Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen der DEVK Allgemeine Lebensversicherung-AG.
Mit der DEVK Nachversicherungsgarantie können Sie die versicherten Leistungen Ihrer Risikolebensversicherung bei der DEVK Allgemeine Lebensversicherung-AG zu bestimmten Anlässen einmal oder mehrmals ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen! Der Antrag für eine Nachversicherung muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Eintritt eines der nachfolgend genannten Ereignisse beantragt werden.
Eine Nachversicherung kann bei folgenden Anlässen - bezogen auf die versicherte Person - beantragt werden:
Die Nachversicherungsgarantie erlischt fünf Jahre vor dem vereinbarten Vertragsablauf, spätestens jedoch, wenn die versicherte Person das 55. Lebensjahr vollendet hat.
Für die Erhöhung gelten folgende Grenzen:
Die DEVK Risikolebensversicherung zahlt auf Ihren Antrag die vereinbarte Versicherungssumme bereits vor dem Ableben der versicherten Person, wenn diese während der Versicherungsdauer an einer schweren Krankheit erkrankt.
Eine schwere Krankheit im Sinne der Versicherungsbedingungen ist jede fortschreitende, unheilbare Krankheit, die nach fachärztlicher Ansicht innerhalb von zwölf Monaten zum Tod führt.
Mit Zahlung der vorgezogenen Todesfallleistung endet der Versicherungsvertrag sowie sämtliche eventuell eingeschlossenen Zusatzversicherungen. Eine für den Todesfall vereinbarte Soforthilfe kann nicht mehr beansprucht werden.
Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer verstirbt, bezahlt die DEVK Risikolebensversicherung mit Risiko Plus Tarif unmittelbar nach dem Todesfall eine Leistung in Höhe von 10.000 Euro.
Die Soforthilfe ist ein Teil der vereinbarten Versicherungsleistung und wird nicht zusätzlich zur vereinbarten Versicherungsleistung gezahlt. Sobald von der DEVK Lebensversicherung-AG die Leistungsprüfung abgeschlossen wurde die vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt werden kann, wird eine bereits ausgezahlte Soforthilfe mit der vereinbarten Versicherungsleistung verrechnet.
Für die Soforthilfe gelten folgende Voraussetzungen:
Der Basis-Schutz der DEVK Risikolebensversicherung bietet Ihnen eine günstige Todesfallabsicherung mit Standard-Versicherungsleistungen. Der Risiko Plus Tarif der DEVK Allgemeine Lebensversicherung AG bietet für einen geringen Mehrbeitrag eine sinnvolle Nachversicherungsgarantie für Ehepaare und Familien - das Angebot eines Nichtraucher-Tarifs sowie die Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit runden das Angebot entsprechend ab.
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