Die Hannoversche Risikolebensversicherung bietet TOP Versicherungsschutz mit umfangreicher Nachversicherungsgarantie.
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Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen der Hannoversche Lebensversicherung AG.
Mit dem Risikolebensversicherung Rechner können Sie Ihre Hannoversche Risikolebensversicherung einfach berechnen und vergleichen und finden so die Risikolebensversicherung, die zu Ihnen und Ihrer Familienabsicherung am besten passt.
Hannoversche Risikolebensversicherung Rechner
Sie geben im Vergleichsrechner folgende Daten ein:
Alter, Versicherungssumme, Laufzeit, Raucher/Nichtraucher und können sofort Ihre gewünschte Hannoversche Risikolebensversicherung mit weiteren Risikolebensversicherern vergleichen.
Die Hannoversche Risikolebensversicherung bezahlt die vereinbarte Versicherungssumme bereits vor dem Tod der versicherten Person, wenn bei dieser spätestens 12 Monate vor Ablauf der Versicherung eine schwere Krankheit im Sinne der Bedingungen erstmals ärztlich diagnostiziert wird und Sie die vorgezogene Todesfallleistung unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - nach Kenntnis von der Diagnose beantragen. Eine schwere Krankheit ist jede fortschreitende, unheilbare Krankheit, die nach Ansicht des behandelnden Facharztes, des Gesellschaftsarztes und (im Zweifelsfall) eines weiteren Facharztes innerhalb von 12 Monaten (gerechnet ab Stellung des Leistungsantrags) zum Tode führen wird.
Ereignisunabhängige Erhöhung
Innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre können Sie die Versicherungssumme Ihrer Hannoversche Risikolebensversicherung ereignisunabhängig jederzeit – einmalig – um bis zu 20 % ohne erneute Risikoprüfung erhöhen.
Für diese Erhöhung gelten folgende Voraussetzungen:
Ereignisabhängige Erhöhung
Zusätzlich können Sie die Versicherungssumme ereignisabhängig, also bei Eintritt eines persönlichen Ereignisses ohne erneute Risikoprüfung um bis zu 20% erhöhen.
Bei folgenden persönlichen Ereignissen innerhalb der Vertragslaufzeit können Sie den Versicherungsschutz erhöhen:
Eine Erhöhung kann nur erfolgen, wenn Sie diese innerhalb von 6 Monaten nach dem zugrunde liegenden Ereignis beantragen.
Eine Erhöhung ist bei einem Ereignis um höchstens 30.000 Euro möglich. Bei mehreren Ereignissen sind insgesamt höchstens 100.000 Euro innerhalb der Vertragslaufzeit als Erhöhungen möglich, maximal jedoch bis zu 100 % der bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungssumme. Bei den Obergrenzen für mehrere Ereignisse ist auch eine ereignisunabhängige Erhöhung einzubeziehen.
Mit der Nachversicherungsgarantie der Hannoversche Lebensversicherung können Sie zusätzlich zur ereignisabhängigen Erhöhungsgarantie die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung um 20 % (max. 30.000 Euro) auch bei folgenden Ereignissen erhöhen:
Bei den Tarifen T1 und Partner-Risikoversicherungen (Tarif TP1) der Hannoversche Risikolebensversicherung können Sie Ihren bisherigen Versicherungsschutz um bis zu 15 Jahre verlängern. Eine erneute Risikoprüfung ist nicht erforderlich.
Eine Verlängerung
Das Endalter der versicherten Person bzw. der älteren versicherten Person (Partner-Risikoversicherung) darf nach der Verlängerung das 75. Lebensjahr nicht überschreiten. Die Gesamtdauer inkl. Verlängerung darf 45 Jahre nicht überschreiten.
Bei Tod der versicherten Person wird für jedes Kind unter 7 Jahren zusätzlich zur Versicherungssumme einmalig ein Kindergeld in Höhe von 2.400 Euro ausbezahlt.
Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 20 % (max. 30.000 EUR) für 6 Monate bei Geburt oder Adoption eines Kindes.
Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 20 % (max. 30.000 EUR) für 6 Monate bei Eheschließung
Beitragsfreie Erhöhung der Versicherungssumme um 20 % (max. 30.000 EUR) für 6 Monate bei Bau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie.
Option zum Wechsel vom Raucher-Tarif in den Nichtraucher-Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn die versicherte Person ein Jahr rauchfrei ist.
Bei Tod des Versicherten werden zusätzlich 10 % der Versicherungssumme gezahlt, wenn zuvor ein naher Angehöriger gepflegt wurde.
Bei Tod der versicherten Person während eines beruflich oder privat bedingten Aufenthalts von höchstens 45 Tagen im Ausland bezahlt die Hannoversche bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung zusätzlich 5 % der vereinbarten Versicherungssumme (höchstens jedoch 10.000 Euro) aus. Sind mehrere Risikoversicherungen auf das Leben einer versicherten Person abgeschlossen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für alle Verträge zusammen. Ausland ist jedes Land außerhalb des Landes, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Voraussetzung dafür ist, dass eine internationale Sterbeurkunde sowie eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird, aus der sich der Tod der versicherten Person im Ausland ergibt.
Bei Tod der versicherten Person bezahlt die Hannoversche Risikolebensversicherung bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung auf Antrag bereits nach Vorlage der amtlichen Sterbeurkunde und des Original-Versicherungsscheins ohne weitere Leistungsprüfung 10 % der vereinbarten Versicherungssumme (höchstens jedoch 10.000 Euro) an den Berechtigten aus. Sind mehrere Risikoversicherungen auf das Leben einer versicherten Person bei uns abgeschlossen, gilt die Höchstgrenze von 10.000 Euro für alle Verträge zusammen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag mindestens 3 Jahre bestanden hat und die Beiträge bis zum Zeitpunkt des Todes vollständig gezahlt worden sind.
Die Hannoversche Risikolebensversicherung leistet bei den Exklusiv-Tarifen bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung nach erfolgter Leistungsprüfung eine Sofortleistung in Höhe von 10 % der vereinbarten Versicherungssumme, wenn:
Ernsthafte Krankheiten
Ernsthafte Krankheiten im Sinne der Versicherungsbedingen sind:
Herzinfarkt - Ein Herzinfarkt im Sinne der Bedingungen ist ein akutes Ereignis, das innerhalb eines umschriebenen Herzmuskelbereichs zu einem Untergang von Herzmuskelzellen infolge eines Verschlusses eines oder mehrerer Herzkranzgefäße geführt hat.
Schlaganfall - Ein Schlaganfall im Sinne der Bedingungen ist der Untergang von Hirngewebe, verursacht durch eine Durchblutungsstörung des Gehirns infolge eines Hirninfarkts oder einer Blutung innerhalb des Hirnschädels.
Krebs - Krebs im Sinne der Bedingungen ist ein bösartiges Zellwachstum (z.B. Tumor), das durch unkontrolliertes Wachstum sowie das Eindringen in anderes Gewebe mit Tendenz zur Metastasenbildung gekennzeichnet ist. Unter den Begriff „Krebs“ fallen auch bösartige Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie, Lymphome und Morbus Hodgkin.
Die Hannoversche Lebensversicherung AG bietet 3 leistungsstarke Risikolebensversicherungen an. Der Basis-Tarif beinhaltet bereits sehr umfangreiche Tarifleistungen und sichert Ihnen für einen günstigen Beitrag die finanzielle Existenz Ihrer Familie und Angehörigen. Mit dem Plus-Tarif bekommen Sie für einen kleinen Mehrbeitrag weitere zusätzliche Leistungen und Versicherungs-Optionen wie z. B. die Verlängerungs-Option und Nachversicherungsgarantie - im Exklusiv-Tarif sind darüber hinaus auch noch schwere Erkrankungen mitversichert.
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