Die EUROPA Risikolebensversicherung bietet ausgezeichneten Versicherungsschutz inklusive Verlängerungsoption.
Standard-Tarif (E-RL) |
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Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen der EUROPA Lebensversicherung AG.
Bei Tod der versicherten Person wird bereits nach Vorlage der amtlichen Sterbeurkunde und des Versicherungsscheins vor Abschluss der Leistungsprüfung eine Vorauszahlung (Sofortleistung) in Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme, höchsten jedoch 10.000 Euro, an den Bezugsberechtigten ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsvertrag zum Zeitpunkt des Todes der versicherten Person mindestens drei Jahre bestanden hat, die Beiträge vollständig gezahlt worden sind und der Versicherungsvertrag nicht vorzeitig beitragsfrei gestellt ist.
Bei Versicherungsverträgen mit laufender Beitragszahlung haben Sie das Recht auf Nachversicherungsgarantie und können Ihre EUROPA Risikolebensversicherung ohne erneute Risikoprüfung erhöhen. Hierfür gibt es 2 Nachversicherungsgarantien:
Sie können bei der EUROPA Risikolebensversicherung eine Nachversicherung innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt folgender Ereignisse verlangen:
Die Versicherungssumme der Nachversicherung muss mind. 5.000 Euro und darf höchstens 100 Prozent der bei Abschluss der Europa Risikolebensversicherung vereinbarten Versicherungssumme, jedoch nicht mehr als 50.000 Euro, betragen. Bei der ereignisabhängigen Nachversicherung gilt die Begrenzung von 50.000 Euro je Ereignis.
Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt:
Unabhängig vom Eintritt eines Ereignisses können Sie bei der EUROPA Risiko-LV mit Premium-Tarif einmalig eine Nachversicherung innerhalb von fünf Jahren nach Versicherungsbeginn verlangen. Die Versicherungssumme der Nachversicherung muss mindestens 5.000 Euro und darf höchstens 100 Prozent der bei Abschluss der Risikoversicherung vereinbarten Versicherungssumme, jedoch nicht mehr als 50.000 Euro, betragen. Ihr Recht auf Nachversicherung erlischt:
Die EUROPA Risikolebensversicherung zahlt auf Ihren Antrag die vereinbarte Versicherungssumme bereits vor dem Tod der versicherten Person, wenn diese während der Versicherungsdauer an einer schweren Krankheit erkrankt. Schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen ist jede fortschreitende und unheilbare Krankheit, die nach Ansicht des behandelnden Facharztes und eines von der EUROPA Lebensversicherung AG beauftragten Arztes innerhalb von zwölf Monaten zum Tod der versicherten Person führen wird. Stimmen beide Ärzte in ihrer Ansicht nicht überein, ist die EUROPA Lebensversicherung AG berechtigt, die Stellungnahme eines weiteren Facharztes als unabhängigem Dritten einzuholen. Mit Zahlung der vorgezogenen Todesfall-Leistung endet der Versicherungsvertrag.
Mit dem Zusatzschutz Krebs Plus erhalten Sie von der EUROPA Risikolebensversicherung eine sog. Notfall-Sofortleistung in Höhe von 10 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, maximal jedoch 30.000 Euro, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer an Krebs im Sinne der Versicherungsbedingungen erkrankt oder einen Herzinfarkt oder Schlaganfall im Sinne der Versicherungsbedingungen erleidet. Insgesamt erbringt die EUROPA Lebensversicherung AG die Zahlung der Notfall-Sofortleistung während der Versicherungsdauer höchstens zweimal. Mit Zahlung der zweiten Versicherungsleistung endet der Zusatzschutz Krebs Plus.
Sie können bis drei Jahre vor Vertragsablauf einmalig eine Verlängerung Ihrer EUROPA Risikolebensversicherung ohne erneute Risikoprüfung verlangen.
Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich um 50 Prozent, maximal jedoch um 300.000 Euro, bei Eintritt eines der folgenden Ereignisse:
Der erhöhte Todesfallschutz beginnt ab dem Tag der Geburt oder der Adoption eines Kindes und endet nach Ablauf von sechs Monaten. Auch bei Eintritt mehrerer Ereignisse wird die vereinbarte Versicherungssumme nur einmal erhöht, wenn zwischen den einzelnen Ereignissen nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
Hat die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes ein Kind, das das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht sich die vereinbaret Versicherungssumme um fünf Prozent, maximal jedoch um 5.000 Euro. Erfüllen mehrere Kinder diese Voraussetzung, erfolgt die Erhöhung für jedes dieser Kinder.
Die EUROPA Risikolebensversicherung erbringt einmalig eine Zahlung in Höhe von zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, maximal jedoch 15.000 Euro, wenn die versicherte Person nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen während der Versicherungsdauer pflegebedürftig wird oder mindestens eine mittelschwere Demenz vorliegt.
Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich um zehn Prozent, maximal jedoch um 15.000 Euro, wenn die versicherte Person einen nahen Angehörigen mindestens acht Stunden wöchentlich gepflegt hat. Die Pflege muss mindestens für die Dauer eines Jahres unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Todes der versicherten Person erbracht worden sein.
Bei Einschluss der Versicherungsleistung Partnerschutz im Premium-Tarif leistet die EUROPA Risikolebensversicherung in folgenden Fällen einmalig eine Zahlung in Höhe von zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, maximal jedoch 15.000 Euro:
Bei Tod der versicherten Person während eines privat oder beruflich bedingten Aufenthalts im Ausland zahlt die EUROPA Risikolebensversicherung auf Antrag eine einmalige zusätzliche Versicherungsleistung in Höhe von fünf Prozent der vereinbarten Versicherungssumme, maximal jedoch 10.000 Euro, an den Bezugsberechtigten. Ein Anspruch auf die zusätzliche Versicherungsleistung bei Tod im Ausland besteht nicht, wenn der Tod der versicherten Person während eines geplanten Aufenthalts von mehr als 45 Tagen eintritt oder die Gesamtaufenthaltsdauer der versicherten Person im Ausland im entsprechenden Kalenderjahr einen Zeitraum von insgesamt 90 Tagen überschreitet.
Die EUROPA Lebensversicherung AG hat zwei leistungsstarke Risikolebensversicherungs-Tarife im Angebot. Der Standard-Risiko-LV Tarif (E-RL) bietet eine bezahlbare Todesfallabsicherung verbunden mit einer umfangreichen Nachversicherungsgarantie. Der Premium-Tarif (E-RLP) der EUROPA Risikolebensversicherung bietet für einen geringen Mehrbeitrag sehr sinnvolle zusätzliche Leistungen, wie z. B. eine Verlängerungsoption, Kinder-Bonus und Pflege-Bonus sowie den Partnerschutz und die Versicherungsleistung bei Tod im Ausland.
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