Die SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVag ist eine deutsche Sterbeldversicherung mit Sitz in Bochum - die Aufnahme erfolgt ohne Gesundheitsprüfung. Die SOLIDAR ist eine Sterbekasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins und ausschließlich ihren versicherten Mitgliedern verpflichtet. Alle erwirtschafteten Überschüsse kommen den Versicherten zugute.
SOLIDAR Tarif 18 |
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SOLIDAR Tarif 19 |
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SOLIDAR Tarif EB |
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Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen der SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG.
Die offenen Tarife der SOLIDAR Sterbegeldversicherung sind mit einem Garantiezins von 1,75 % p.a. kalkuliert! Dies ist der Zinssatz, zu dem sich die Sparanteile der Versicherungsbeiträge verzinsen. Diese Zusage ist garantiert und gilt lebenslang. Die über diesen Garantiezins hinaus erwirtschafteten Überschüsse fließen in die Überschussbeteiligung und erhöhen die künftige Ablaufleistung. Die SOLIDAR ist eine Sterbekasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins und somit ausschließlich ihren versicherten Mitgliedern verpflichtet: alle erwirtschafteten Überschüsse kommen den Versicherten zugute.
Bis zum 75. Lebensjahr kann jeder bei der SOLIDAR Sterbegeldversicherung Mitglied werden. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Die Tarife der SOLIDAR bieten eine clevere Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen an: anstatt einer generellen Wartezeit haben sie eine gestaffelte Aufbauzeit, somit ist auch im fortgeschrittenen Lebensalter eine komplette Sterbegeld-Absicherung möglich.
Bei laufender Beitragszahlung entfällt die Wartezeit bei Tod infolge Unfalls.
Anstatt einer generellen Wartezeit haben die Tarife 18 + 19 der SOLIDAR Sterbegeldversicherung eine 3 jährige Wartezeit mit gestaffelter Leistung:
Bei laufender Beitragszahlung entfällt die Wartezeit bei Tod infolge Unfalls.
Bei der SOLIDAR Sterbegeldversicherung Tarif EB Einmalbeitrag gilt eine dreijährige Wartezeit mit folgender gestaffelter Leistung:
Verstirbt die versicherte Person aufgrund eines Unfalls, besteht unabhängig von der Wartezeit sofortiger Versicherungsschutz.
Stirbt das SOLIDAR Mitglied nach Vollendung des 14. und vor dem Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherte das 75. Lebensjahr, in Tarif 19 das 65. Lebensjahr, vollendet, infolge eines Unfalls innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis, zahlt die SOLIDAR sogar die doppelte Versicherungssumme aus.
In den SOLIDAR Sterbegeld-Tarifen 18 und 19 können Sie Ihre Kinder bis zu Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Höhe des von Ihnen selbst abgeschlossenen Sterbegeldes mitversichern.
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