Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist vor allem für unverheiratete Paare sinnvoll.
Eine Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, mit der sich Geschäftspartner, Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften gegenseitig absichern können.
Die Risikolebensversicherung über Kreuz funktioniert relativ einfach:
Jeder Partner schließt einen eigenen Versicherungsvertrag ab - ist somit Versicherungsnehmer, Beitragszahler und - ganz wichtig - auch Bezugsberechtigter im Todesfall der versicherten Person. Als versicherte Person wird bei der Risikolebensversicherung über Kreuz jedoch der andere Partner (Geschäftspartner, Lebenspartner) eingetragen. Stirbt der versicherte Partner, erhält man die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag ausbezahlt.
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Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist besonders für Paare ohne Trauschein sinnvoll. Durch die gegenseitige Risikolebensversicherung lässt sich die Erbschaftssteuer vermeiden, die normalerweise bei Auszahlung der Todesfallsumme anfällt. Bei einer Risikolebensversicherung mit individuellen Verträgen oder einer verbundenen Risikolebensversicherung mit gemeinsamen Vertrag haben unverheiratete Paare deutliche Nachteile gegenüber Ehepaaren.