Risikolebensversicherung über Kreuz

Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist vor allem für unverheiratete Paare sinnvoll.

Was ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz?

Eine Risikolebensversicherung über Kreuz ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, mit der sich Geschäftspartner, Paare oder eheähnliche Lebensgemeinschaften gegenseitig absichern können. 

 

Die Risikolebensversicherung über Kreuz funktioniert relativ einfach:

Jeder Partner schließt einen eigenen Versicherungsvertrag ab - ist somit Versicherungsnehmer, Beitragszahler und - ganz wichtig - auch Bezugsberechtigter im Todesfall der versicherten Person. Als versicherte Person wird bei der Risikolebensversicherung über Kreuz jedoch der andere Partner (Geschäftspartner, Lebenspartner) eingetragen. Stirbt der versicherte Partner, erhält man die Versicherungssumme aus dem eigenen Vertrag ausbezahlt.

Vorteile einer Risikolebensversicherung über Kreuz

Risikolebensversicherung über Kreuz
Vorteile einer Risikolebensversicherung über Kreuz
  • Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz erhält der Versicherungsnehmer seine eigene Versicherungsleistung, hierbei kommt es nicht zu einer steuerpflichtigen Erbschaft.
  • Die Risikolebensversicherung über Kreuz bietet entsprechende Flexibilität: sollte sich der Status der Partnerschaft durch Scheidung oder Trennung ändern, können die Verträge leichter angepasst oder - bei Bedarf - auch einfach weitergeführt werden.
  • Sollten Sie und Ihr Partner gleichzeitig sterben, erhalten Ihre Kinder die Versicherungssumme aus beiden Verträgen.

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Ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz sinnvoll?

Die Risikolebensversicherung über Kreuz ist besonders für Paare ohne Trauschein sinnvoll. Durch die gegenseitige Risikolebensversicherung lässt sich die Erbschaftssteuer vermeiden, die normalerweise bei Auszahlung der Todesfallsumme anfällt. Bei einer Risikolebensversicherung mit individuellen Verträgen oder einer verbundenen Risikolebensversicherung mit gemeinsamen Vertrag haben unverheiratete Paare deutliche Nachteile gegenüber Ehepaaren. 

  • Der Freibetrag für Paare ohne Trauschein beträgt nur 20.000 Euro
  • Ehepartner verfügen über einen Freibetrag von 500.000 Euro

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