Die GE-BE-IN Versicherungen VVaG ist eine deutsche Sterbegeldversicherung mit Sitz in Bremen und bietet Ihnen die Aufnahme sowohl ohne Wartezeit als auch ohne Gesundheitsfragen mit Wartezeit an. Die GE-BE-IN Sterbegeldversicherung ist eine Sterbekasse in der Rechtsform des Versicherungsvereins und ausschließlich ihren versicherten Mitgliedern verpflichtet. Alle erwirtschafteten Überschüsse kommen den Versicherten zugute.
Tarif C 03 |
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Tarif C 04 |
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Tarif E 03 |
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Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen der GE-BE-IN Versicherungen VVaG Sterbegeldversicherung.
Der Sterbegeld Tarif C 03 der GE-BE-IN Sterbegeldversicherung ist ohne Wartezeit - der Versicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn, es gibt keine Wartezeit! Bei der Antragstellung ist eine einfacher Erklärung zum Gesundheitszustand erforderlich. Bei Unfalltod wird die doppelte Versicherungssumme gezahlt, sofern das Mitglied zum Eintritt des Versicherungsfalls beitragspflichtig war und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Beitragszahlung ist möglich bis zum 50., 65., 70. oder 85. Lebensjahr.
Beim Sterbegeld Tarif C 04 kann jeder ab Alter 18 Jahre bis zum 70. Lebensjahr bei der GE-BE-IN Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen Mitglied werden. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Im Todesfall wird nach Ablauf einer dreijährigen Wartezeit die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Tritt der Sterbefall innerhalb der Wartezeit ein, erfolgt eine gestaffelte Leistung. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und es wird die doppelte Versicherungssumme gezahlt, sofern das Mitglied zum Eintritt des Versicherungsfalls beitragspflichtig war und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei der GE-BE-IN Sterbegeldversicherung Tarif C 04 wird im Todesfall nach Ablauf einer dreijährigen Wartezeit die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt. Tritt der Sterbefall innerhalb der Wartezeit ein, erfolgt eine gestaffelte Leistung:
Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und es wird die doppelte Versicherungssumme gezahlt, sofern das Mitglied zum Eintritt des Versicherungsfalls beitragspflichtig war und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Beim GE-BE-IN Tarif E 03 Einmalbeitrag wird im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme gezahlt, sofern die Wartezeit von drei Jahren ab Versicherungsbeginn abgelaufen ist. Eine Erklärung zum Gesundheitszustand ist nicht erforderlich. Tritt der Todesfall vor Ablauf der Wartezeit ein, wird der Einmalbeitrag zurückerstattet:
Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und es wird die doppelte Versicherungssumme gezahlt, sofern das GE-BE-IN Mitglied zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls beitragspflichtig war und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Die GE-BE-IN Kinderzusatzversicherung kann im Rahmen der Versicherung eines Elternteils abgeschlossen werden. Sie ist auf 5.000 Euro begrenzt und darf die Versicherungssumme eines Elternteils nicht überschreiten. Es können nur gesunde Kinder versichert werden, bei Antragstellung ist daher eine Erklärung zum Gesundheitszustand erforderlich. Der Versicherungsschutz beginnt bei Vertragsabschluss und ist ohne Wartezeit.