Risikolebensversicherung für Paare und Partner

Die Risikolebensversicherung für Paare und Partner bietet 3 Absicherungsmöglichkeiten für den Todesfall:

Risikolebensversicherung für Paare im Überblick

 

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung haben Paare und Partner (egal ob Geschäfts- oder Lebens-Partner) für die gegenseitige Absicherung verschiedene Möglichkeiten:

  • Absicherung über Einzelverträge
  • Risikolebensversicherung über Kreuz
  • Verbundene Risikolebensversicherung / Partner Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung für Paare Partner

Risikolebensversicherung für Paare und Partner über zwei Einzelverträge

Bei dieser Vertragsgestaltung sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch. Für die Auszahlung der Risikolebensversicherung wird als Begünstigter der Partner als Empfänger eingetragen - im Todesfall erhält der bezugsberechtigte Partner die vereinbarte Versicherungssumme aus dem Vertrag des anderen.

Vorteile von zwei Einzelverträgen

  • Laufzeit und Versicherungssumme können individuell festgelegt werden
  • Einfache Änderung des Bezugsrechts bei Scheidung oder Trennung
  • wenn ein Partner verstirbt, bleibt der Vertrag des anderen Partners bestehen
  • versterben beide versicherten Personen, werden aus beiden Versicherungsverträgen die versicherte Todesfallleistung ausbezahlt

Nachteil von zwei Einzelverträgen

  • die Auszahlung unterliegt oft (nach Ausschöpfung des Freibetrages) der Erbschaftssteuer

Risikolebensversicherung für Paare über Kreuz

Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließt jeder Partner einen eigenen Versicherungsvertrag ab, in dem er als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter eingetragen ist. Als versicherte Person wird jedoch der andere Partner eingetragen. Im Todesfall der versicherten Person wird die Versicherungssumme an den Begünstigten, der gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist, ausbezahlt. Der Versicherungsnehmer erhält somit seine Versicherungsleistung - ohne das dabei Erbschaftssteuer fällig wird!

Vorteile der Risikolebensversicherung über Kreuz

  • Laufzeit und Versicherungssumme kann für jeden Vertrag individuell festgelegt werden
  • beim Über-Kreuz-Risikoversicherungs-Modell kann Erbschaftssteuer nur dann anfallen, wenn beide Partner gleichzeitig versterben

Verbundene Risikolebensversicherung

Bei der Verbundenen Risikolebensversicherung, auch Partner-Risikolebensversicherung genannt, schließen die Partner einen gemeinsamen Versicherungsvertrag, in dem beide als versicherte Personen und als bezugsberechtige Personen aufgeführt sind.

 

Wen einer der Partner stirbt, wird die Todesfallleistung an den noch lebenden eingetragenen Begünstigten ausbezahlt und der Versicherungsvertrag automatisch beendet! Die Versicherungssumme wird nur einmal ausbezahlt, auch wenn beide Partner gleichzeitig oder nacheinander sterben sollten!

Nachteile der Verbundenen Risikolebensversicherung

  • eine individuelle Vertragslaufzeit und Versicherungssumme für jeden einzelnen Partner ist nicht möglich
  • die Todesfallleistung wird nur einmal ausbezahlt!
  • versterben beide versicherte Personen, wird die Versicherungssumme nur einmal ausbezahlt
  • sind beide Partner Versicherungsnehmer, müssen diese grundsätzlich alle Vertragshandlungen gemeinsam vornehmen
  • Je nach Vertragsgestaltung fällt bei der Auszahlung der Versicherungsleistung eine Erbschaftssteuer an
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