Für Paare und Partner ist es wichtig, mit einer Risikolebensversicherung die Liebsten im Todesfall finanziell abzusichern.
Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung haben Paare und Partner (egal ob Geschäfts- oder Lebens-Partner) für die gegenseitige Absicherung verschiedene Möglichkeiten:
Bei dieser Vertragsgestaltung sind Versicherungsnehmer und versicherte Person identisch. Für die Auszahlung der Risikolebensversicherung wird als Begünstigter der Partner als Empfänger eingetragen - im Todesfall erhält der bezugsberechtigte Partner die vereinbarte Versicherungssumme aus dem Vertrag des anderen.
Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließt jeder Partner einen eigenen Versicherungsvertrag ab, in dem er als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Begünstigter eingetragen ist. Als versicherte Person wird jedoch der andere Partner eingetragen. Im Todesfall der versicherten Person wird die Versicherungssumme an den Begünstigten, der gleichzeitig auch Versicherungsnehmer ist, ausbezahlt. Der Versicherungsnehmer erhält somit seine Versicherungsleistung - ohne das dabei Erbschaftssteuer fällig wird!
Bei der Verbundenen Risikolebensversicherung, auch Partner-Risikolebensversicherung genannt, schließen die Partner einen gemeinsamen Versicherungsvertrag, in dem beide als versicherte Personen und als bezugsberechtige Personen aufgeführt sind.
Wen einer der Partner stirbt, wird die Todesfallleistung an den noch lebenden eingetragenen Begünstigten ausbezahlt und der Versicherungsvertrag automatisch beendet! Die Versicherungssumme wird nur einmal ausbezahlt, auch wenn beide Partner gleichzeitig oder nacheinander sterben sollten!
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