Schwere Krankheiten Versicherung von Embea – Schutz bei Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall

Warum eine Schwere Krankheiten Versicherung wichtig sein kann

Eine schwere Erkrankung wie Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall trifft Betroffene und Familien meist völlig unerwartet – gesundheitlich, emotional und finanziell. Während die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel die Behandlungskosten übernimmt, bleiben viele zusätzliche Ausgaben, Einkommensausfälle und laufende Verpflichtungen (z. B. Miete, Kreditraten, Alltagshilfen) an Ihnen hängen. Eine Schwere Krankheiten Versicherung zahlt bei bestimmten schweren Erkrankungen eine einmalige Versicherungssumme aus, die Sie völlig flexibel einsetzen können – zum Beispiel, um finanzielle Lücken zu schließen, sich Behandlung und Reha zu erleichtern oder Ihre Familie abzusichern.

Auf dieser Seite erkläre ich Ihnen, wie eine Schwere Krankheiten Versicherung funktioniert und welche Leistungen der Embea Kritische-Krankheiten-Schutz bietet.

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Was ist eine Schwere Krankheiten Versicherung?

Eine Schwere Krankheiten Versicherung – häufig auch Dread-Disease-Versicherung oder Kritische-Krankheiten-Versicherung genannt – ist eine Versicherung, die bei Diagnose bestimmter, vertraglich festgelegter schwerer Krankheiten eine einmalige Versicherungssumme auszahlt.
Im Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt die Leistung nicht davon ab, ob Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, sondern ob eine versicherte schwere Erkrankung von einem Arzt bestätigt wurde.
Das Besondere an einer Schwere Krankheiten Versicherung: Die ausgezahlte Summe steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie entscheiden selbst, ob Sie das Geld zum Beispiel dafür nutzen, Einkommensausfälle zu überbrücken, Kredite zu tilgen, Ihre Wohnung anzupassen oder zusätzliche medizinische und therapeutische Leistungen zu finanzieren.
Eine solche Versicherung kann dadurch helfen, die finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung abzufedern – in einer Phase, in der Sie sich eigentlich auf Ihre Gesundheit und Ihre Familie konzentrieren möchten.

Versicherung für schwere Krankheiten – wie Embea sie umsetzt

Mit dem Embea Kritische-Krankheiten-Schutz erhalten Sie eine moderne Versicherung für schwere Krankheiten, die vollständig online abgeschlossen werden kann. Wird bei Ihnen eine der versicherten schweren Erkrankungen diagnostiziert, zahlt Embea die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag steuerfrei direkt auf Ihr Konto aus – ohne Zweckbindung und mit einfacher digitaler Abwicklung. Dank der schlanken Antragsstrecke mit wenigen Gesundheitsfragen lässt sich der Versicherungsschutz in wenigen Minuten beantragen – bequem von zu Hause oder unterwegs. Im Leistungsfall begleitet Sie Embea mit einem klar strukturierten, digitalen Prozess, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Embea Schwere Krankheiten Versicherung
Schwere Krankheiten-Versicherung zahlt bei Diagnose Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall einen Einmalbetrag aus

Welche schweren Krankheiten sind bei Embea versichert?

Mit dem Embea Kritische-Krankheiten-Schutz sichern Sie sich gegen drei der häufigsten schweren Erkrankungen ab: Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Wird bei Ihnen eine dieser versicherten schweren Krankheiten von einem in Deutschland zugelassenen Facharzt diagnostiziert, zahlt Embea Ihnen den vereinbarten Einmalbetrag direkt auf Ihr Konto aus.

Die Versicherungssumme kann je nach gewähltem Schutz bis zu 150.000 Euro betragen und steht Ihnen zur freien Verfügung.
Sie können das Geld zum Beispiel nutzen, um Einkommensausfälle abzufedern, laufende Kosten wie Miete oder Kredite zu decken oder zusätzliche Ausgaben rund um Behandlung, Erholung und Alltag besser zu bewältigen.

Kinder sind kostenlos mitversichert

Ihre Kinder sind während der Vertragslaufzeit kostenlos mit 50% der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Der Schutz endet automatisch mit Vertragsende oder spätestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des jeweiligen Kindes – je nachdem, was zuerst eintritt. Alle Ihre leiblichen und adoptierten Kinder sowie Kinder, die während der Vertragslaufzeit zur Welt kommen, sind automatisch mitversichert und müssen nicht einzeln angemeldet werden. Wenn mehrere Ihrer Kinder erkranken, zahlt EMBEA die Leistung mehrfach aus. Die Auszahlung kann jedoch höchstens einmal pro Kind in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind bei mehreren Personen mitversichert ist. Erkrankungen, die bei einem Kind bereits vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Embea Schwere Krankheiten Versicherung mit Schutz für Kinder
Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung mit Kinder-Mitversicherung

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Leistungen der Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung

Bei dem Embea Kritische-Krankheiten-Schutz handelt es sich um eine Versicherung gegen schwere Erkrankungen wie Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Wird bei Ihnen eine der versicherten schweren Krankheiten von einem Arzt diagnostiziert, zahlt Embea die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag direkt auf Ihr Konto aus; bei mitversicherten Kindern wird die Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.

 

Kinder sind kostenlos mitversichert

Ihre Kinder sind während der Laufzeit des Vertrags kostenlos mit 50% der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Der Schutz endet automatisch mit Vertragsende oder spätestens mit der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Das bedeutet in der Praxis: Der Kinderschutz besteht nur während der Vertragslaufzeit. Läuft der Vertrag über die maximal möglichen 15 Jahre, endet die Kinder-Mitversicherung nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit, auch wenn das Kind oder die Kinder dann das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben sollten. Versicherungsschutz besteht nicht für Erkrankungen, die bei dem Kind bereits vor Versicherungsbeginn diagnostiziert wurden.

 

Versicherungssumme bis 150.000 Euro

Die Mindest-Versicherungssumme beim Embea Kritische-Krankheiten-Schutz beträgt 25.000 Euro. Je nach Ihrem individuellen Absicherungsbedarf können Sie eine Versicherungssumme bis maximal 150.000 Euro beantragen. Die ausgezahlte Summe steht Ihnen im Leistungsfall zur freien Verfügung – Sie entscheiden selbst, wofür Sie das Geld einsetzen.

 

Versicherbares Eintrittsalter

Einen Versicherungsvertrag können Sie abschließen, wenn Sie bei Antragstellung zwischen 18 und 60 Jahre alt sind. Damit richtet sich der Embea Kritische-Krankheiten-Schutz insbesondere an berufstätige Erwachsene, Familien und Personen mit laufenden finanziellen Verpflichtungen, die ihr Einkommen im Ernstfall absichern möchten.

 

Versicherungsdauer und maximales Endalter

Sie können die Vertragslaufzeit wahlweise mit 10 oder 15 Jahren vereinbaren. Maßgeblich ist dabei ein maximales Endalter von 70 Jahren. Das bedeutet zum Beispiel: Bei einem Eintrittsalter von 55 Jahren ist eine Laufzeit von 15 Jahren möglich, während bei einem Eintrittsalter von 60 Jahren noch eine Laufzeit von 10 Jahren gewählt werden kann.

 

Beitragsgarantie für die ersten 10 Jahre

Für die ersten 10 Jahre der Vertragslaufzeit gilt eine Beitragsgarantie. Das heißt: Innerhalb dieses Zeitraums bleibt Ihr Beitrag unverändert. Nach Ablauf von 10 Jahren kann der Versicherer den Beitrag einmal jährlich überprüfen und für die Zukunft anpassen, wenn sich die zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen langfristig und wesentlich verändert haben.

 

Kündigungsmöglichkeit

Sie bleiben flexibel: Sie können Ihre Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung jederzeit zum Monatsende kündigen. In diesem Fall endet der Versicherungsschutz mit Ablauf des Monats, bis zu dem Sie Beiträge gezahlt haben.

Ist eine Schwere Krankheiten Versicherung sinnvoll?

Die Wahrscheinlichkeit, im Laufe des Lebens eine schwere Erkrankung zu erleiden, ist höher, als viele denken. In Deutschland erkranken jedes Jahr mehrere hunderttausend Menschen an Krebs, und auch Herzinfarkte und Schlaganfälle zählen zu den häufigsten schweren Erkrankungen mit oft weitreichenden Folgen – von langen Krankenhausaufenthalten bis hin zu Verdienstausfällen und zusätzlichen Kosten im Alltag. Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung kann dazu beitragen, die finanziellen Folgen einer solchen Diagnose abzufedern, damit Sie sich auf Ihre Genesung und Ihre Familie konzentrieren können.

 

Ob eine Schwere-Krankheiten-Versicherung sinnvoll ist, hängt stark von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Grundsätzlich kann sie immer dann wichtig werden, wenn ein plötzlicher Einkommensausfall oder zusätzliche Kosten bei einer schweren Erkrankung für Sie oder Ihre Familie ein ernstes finanzielles Problem darstellen würden. Besonders sinnvoll kann eine Versicherung für schwere Krankheiten sein, wenn Sie etwa

  • als Selbstständiger oder Freiberufler stark von Ihrer eigenen Arbeitskraft abhängen,
  • als Angestellter nur begrenzte Lohnfortzahlung und geringe Rücklagen haben,
  • Familie und Kinder haben, die auf Ihr Einkommen angewiesen sind,
  • laufende Kredite oder hohe feste Ausgaben (z. B. für Immobilie, Miete, Unterhalt) tragen,
  • Ihre vorhandenen Absicherungen (z. B. Krankengeld, BU, Risikoleben) gezielt um eine zusätzliche Einmalzahlung ergänzen möchten.

Das Prinzip der Schwere-Krankheiten-Versicherung ist dabei einfach: Im Leistungsfall erhalten Sie eine steuerfreie Einmalzahlung, die unabhängig von der Dauer oder den langfristigen Folgen der versicherten Krankheit geleistet wird. Dieses Geld können Sie unter anderem nutzen, um Verdienstausfälle auszugleichen, zusätzliche Kosten im Krankheitsfall zu decken, Ihre Wohnung oder Immobilie anzupassen, Kredite zu tilgen, alternative Therapien oder Reha-Maßnahmen zu finanzieren oder Pflegekosten mitzutragen.

 

Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung ersetzt weder eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine Risikolebensversicherung, kann diese aber sinnvoll ergänzen. Anders als eine BU-Versicherung zahlt sie keine laufende Rente, sondern einen einmaligen Betrag zur freien Verwendung – genau in der Phase, in der die finanzielle Belastung durch Diagnose, Behandlung und Alltag häufig am höchsten ist. Gerade für Personen, die aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen keine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten oder sich diese nicht leisten können, kann eine Schwere-Krankheiten-Versicherung eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein.

Leistungen und Vorteile der Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung

Der Embea Kritische-Krankheiten-Schutz ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, die Ihnen im Ernstfall eine klar definierte finanzielle Unterstützung bietet. Dabei kombiniert Embea eine einfache Online-Abwicklung mit transparenten Leistungen, die sich leicht verstehen lassen.

 

Zu den wichtigsten Leistungen und Vorteilen zählen:

  • Einmalzahlung bis zu 150.000 Euro bei Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung (Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall)
  • freier Verwendungszweck – Sie entscheiden selbst, wofür Sie das Geld nutzen (z. B. Einkommensausfälle ausgleichen, Kredite bedienen, zusätzliche Therapien oder Haushaltshilfen finanzieren)
  • Kinder sind kostenlos mitversichert – für Ihre Kinder erhalten Sie im Leistungsfall 50% der vereinbarten Versicherungssumme, ohne dass Mehrbeiträge fällig werden.
  • Faire und verständliche Versicherungsbedingungen, die Sie vor Abschluss online einsehen können.
  • Keine Fragen zur Krankheitsgeschichte Ihrer Familienmitglieder bei Abschluss der Versicherung.
  • Einfache, vollständig digitale Abwicklung – Abschluss, Vertragsverwaltung und Leistungsfallmeldung erfolgen bequem online.
  • Berufsrisiko hat keinen Einfluss auf die Beitragskalkulation, sodass auch Personen mit risikoreicheren Berufen den gleichen Zugang zu diesem Schutz haben.
  • Leistung erfolgt unabhängig von Berufs- oder Erwerbsfähigkeit – maßgeblich ist die Diagnose einer versicherten schweren Erkrankung, nicht Ihre Fähigkeit, weiterzuarbeiten.
  • Leistung erfolgt unabhängig von späterer Gesundung – die vereinbarte Versicherungssumme wird bei erfüllten Voraussetzungen einmalig ausgezahlt, auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand später wieder verbessert.

Damit bietet Embea eine Versicherung für schwere Krankheiten, die speziell darauf ausgelegt ist, Ihnen im Ernstfall schnell und unkompliziert einen finanziellen Puffer zur Verfügung zu stellen – zusätzlich zu den Leistungen Ihrer Krankenversicherung und ggf. anderer Versicherungen.

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Was kostet die Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung?

Die Kosten für die Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung hängen von mehreren Faktoren ab, unter anderem von Ihrem Eintrittsalter, der gewünschten Versicherungssumme und der Laufzeit des Vertrages.

Grundsätzlich gilt: Je jünger Sie beim Abschluss sind und je niedriger die Versicherungssumme gewählt wird, desto günstiger ist in der Regel der Beitrag.

 

Mit dem Embea Kritische-Krankheiten-Schutz können Sie schon mit einem überschaubaren Monatsbeitrag eine sinnvolle Versicherungssumme absichern, die im Ernstfall eine spürbare finanzielle Entlastung bringt. 

Beispielhafte Beiträge zur Orientierung

Damit Sie ein Gefühl für die Beitragshöhe bekommen, hier einige Beispielkombinationen:

  • Eintrittsalter: 25 Jahre – Versicherungssumme 25.000 Euro – Laufzeit 15 Jahre – monatlicher Beitrag ca. 4,38 Euro
  • Eintrittsalter: 30 Jahre – Versicherungssumme 25.000 Euro – Laufzeit 15 Jahre – monatlicher Beitrag ca. 6,55 Euro
  • Eintrittsalter: 35 Jahre – Versicherungssumme 50.000 Euro – Laufzeit 15 Jahre – monatlicher Beitrag ca. 19,49 Euro
  • Eintrittsalter: 40 Jahre – Versicherungssumme 50.000 Euro – Laufzeit 15 Jahre – monatlicher Beitrag ca. 28,70 Euro

Diese Beitragsbeispiele dienen nur zur Orientierung.

Die tatsächlichen Beiträge hängen von Ihren persönlichen Daten (z. B. Versicherungsbeginn, Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Raucher-Status, Versicherungssumme und Laufzeit) ab. Welche Beiträge in Ihrem Fall gelten, erfahren Sie im Embea Online‑Rechner.

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Welche Gesundheitsfragen stellt Embea beim Antrag?

Bei Beantragung der Embea Kritische-Krankheiten-Versicherung werden folgende Angaben benötigt:

1.) Ihr Geburtsdatum

2.) Ihre Körpergröße

3.) Ihr aktuelles Gewicht

4.) Haben Sie in den letzten 12 Monaten geraucht?  Rauchen umfasst den Konsum von (elektrischen) Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, Pfeifen sowie den Konsum von z. B. Kautabak, Schnupftabak, Wasserpfeife und Shisha. JA / NEIN

5.) Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen der Folgen des Konsums von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmitteln untersucht, beraten oder behandelt? JA / NEIN

6.) Ist bei Ihnen eine Untersuchung oder Behandlung angeraten oder beabsichtigt oder warten Sie derzeit noch auf ein ausstehendes Untersuchungsergebnis?  Nicht anzugeben sind Sportverletzungen, Zahnarztbehandlungen, Schwangerschaftsuntersuchungen. JA / NEIN

7.) Wurden bei Ihnen in den letzten 10 Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen diagnostiziert oder wurden Sie aufgrund der folgenden Beschwerden untersucht, beraten oder behandelt? Ausgenommen sind (Vorsorge-) Untersuchungen, die ohne krankhaften Befund blieben und keine weitere Abklärung erfordern

  • Gut- oder bösartige Neubildungen-1-
  • Herz-/Kreislauferkrankungen-2-
  • Erkrankungen des Gehirns oder der Nerven-3-
  • Niereninsuffizienz, Blut- oder Eiweißausscheidungen, Zystennieren
  • COPD, Chronische Bronchitis, Tuberkulose, Emphysem
  • Chronische Darmerkrankung oder Blut im Stuhl,
  • Chronische Infektionen, Hepatitis, HIV/Aids

JA / NEIN

 

-1- z. B. Krebs, Tumore, Knoten, Zysten, Polypen.

-2- z. B. Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung, Diabetes, Herzfehler, Herzinfarkt, Herzrhythmusstörungen, Gefäßerkrankungen.

-3- z. B. Schlaganfall, Krampfanfall, neurologische Erkrankungen.

 

Beachten Sie auch die „Wichtigen Hinweise zur Beantwortung der Antrags- und Gesundheitsfragen (gemäß § 19 VVG)“ sowie die Belehrung über die vorvertragliche Anzeigepflicht. Die genaue und aktuelle Fassung der Gesundheitsfragen sehen Sie im Online-Antrag von Embea. Maßgeblich sind die dort gestellten Fragen sowie die aktuell gültigen Versicherungsbedingungen.

Wie unterscheidet sich die Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung von anderen Absicherungen?

Viele Interessenten fragen sich, wie sich eine Schwere-Krankheiten-Versicherung von anderen wichtigen Absicherungen unterscheidet.
Die folgende Übersicht soll Ihnen eine grobe Orientierung geben, ersetzt aber keine individuelle Beratung und stellt keinen vollständigen Marktvergleich dar.

Schwere-Krankheiten-Versicherung (Embea Kritische-Krankheiten-Schutz)

Der Embea Kritische-Krankheiten-Schutz ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, die bei Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) eine einmalige Versicherungssumme auszahlt.

Die Auszahlung erfolgt bereits, wenn die Erkrankung von einem Arzt diagnostiziert wird – nicht erst, wenn Sie dauerhaft berufsunfähig sind – und das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung. Auf diese Weise ergänzt der Embea Kritische-Krankheiten-Schutz Ihre bestehenden Absicherungen um eine flexible finanzielle Unterstützung im Ernstfall.

 

Schwere Krankheiten Versicherung von Embea zur Familien-Absicherung
Familie mit der Schwere-Krankheiten-Versicherung absichern

Krebsversicherung (z. B. Embea Krebsversicherung)

Eine Krebsversicherung ist eine spezialisierte Versicherung, die sich ausschließlich auf das Risiko Krebs konzentriert.

Bei Diagnose einer versicherten Krebserkrankung erhalten Sie eine Einmalzahlung zur freien Verfügung – ähnlich wie bei der Schwere-Krankheiten-Versicherung, jedoch ohne Absicherung von Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Eine Krebsversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihren Fokus gezielt auf das Krebsrisiko legen möchten.

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall) nicht mehr ausüben können.

In der Regel liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn Sie voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent in Ihrem bisherigen Beruf eingeschränkt sind. Anders als bei einer Schwere-Krankheiten-Versicherung steht hier nicht eine bestimmte Diagnose im Vordergrund, sondern Ihre Fähigkeit, Ihren Beruf weiter auszuüben. Eine BU gilt als eine der wichtigsten Formen der Einkommensabsicherung, ist jedoch meist komplexer im Abschluss und beitragsintensiver als eine reine Schwere-Krankheiten-Versicherung.

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme im Todesfall an Ihre Hinterbliebenen aus. Sie dient vor allem dazu, Familie, Partner oder Kreditverpflichtungen (z. B. Immobilienfinanzierungen) abzusichern, falls Sie versterben.

Bei der klassischen Risikolebensversicherung erfolgt die Leistung nur im Todesfall; bei einer schweren Erkrankung, die Sie überleben, gibt es keine Auszahlung. Einige Versicherer bieten jedoch optionale Zusatzbausteine an, bei denen im Fall bestimmter schwerer Erkrankungen (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs) eine prozentuale Sofortzahlung der Versicherungssumme gegen einen Mehrbeitrag vereinbart werden kann.

Abschließende Einordnung:

Der Embea Kritische-Krankheiten-Schutz ersetzt weder eine Berufsunfähigkeits- noch eine Risikolebensversicherung. Er kann diese jedoch sinnvoll ergänzen, indem er bei bestimmten schweren Diagnosen eine einmalige, frei verfügbare Zahlung bereitstellt – genau in der Phase, in der zusätzliche Kosten oder Einkommensausfälle besonders spürbar sind.

Wann zahlt der Embea Kritische-Krankheiten-Schutz – und wann nicht?

Der Embea Kritische-Krankheiten-Schutz zahlt, wenn bei Ihnen eine der versicherten schweren Erkrankungen – Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall – von einem in Deutschland zugelassenen Facharzt diagnostiziert wird und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalbetrag direkt auf Ihr Konto überwiesen – das Geld steht Ihnen zur freien Verfügung.

 

Wann Embea zahlt:

  • Sie haben den Embea Kritische-Krankheiten-Schutz abgeschlossen und die Beiträge werden ordnungsgemäß gezahlt.
  • Nach Vertragsabschluss ist die Wartezeit von sechs Monaten verstrichen.
  • Bei Ihnen wird eine der versicherten schweren Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall) ärztlich diagnostiziert.
  • Sie reichen die erforderlichen ärztlichen Unterlagen bei Embea ein; nach Prüfung erhalten Sie die vereinbarte Summe in voller Höhe (z. B. 50.000 Euro) auf Ihr Konto.

Wann Embea nicht zahlt:

  • Wenn der Leistungsfall (z. B. Diagnose einer versicherten Krankheit) innerhalb der Wartezeit von sechs Monaten nach Vertragsbeginn eintritt.
  • Wenn die schwere Erkrankung bereits vor Vertragsabschluss bestand oder konkrete Hinweise darauf vorlagen.
  • Wenn es sich um bestimmte leichtere Formen oder Vorstufen der versicherten Krankheiten handelt, die in den Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind.
  • Wenn vertraglich vereinbarte Pflichten verletzt werden (z. B. falsche oder unvollständige Angaben bei den Gesundheitsfragen).

Die folgenden Regelungen sind den offiziellen Versicherungsbedingungen entnommen und legen im Detail fest, wann kein Versicherungsschutz besteht:

 

Wartezeit

Für den Versicherungsschutz gilt eine Wartezeit von sechs Monaten. Eine versicherte Person hat keinen Versicherungsschutz, wenn der Leistungsfall innerhalb dieses Zeitraums eintritt. In diesem Fall endet der Versicherungsvertrag automatisch mit dem Eintritt des Leistungsfalls. Bereits gezahlte Beiträge werden vollständig zurückerstattet.

 

Die folgenden Diagnosen sind nicht versichert. Tritt eine dieser Diagnosen während der Wartezeit auf, besteht auch nach der Wartezeit keine Versicherungsschutz für Erkrankungen, die mit der während der Wartezeit festgestellten Diagnose in Zusammenhang stehen.

 

Das ist nicht versichert

 

Krebs:

  • Vorstufen von Krebs sind nicht versichert. Krebsvorstufen sind abnormal veränderte Zellen, die noch nicht den Status eine invasiven Krebserkrankung erreicht haben (z. B. Stadium 0, Carcinoma in situ oder präleukämische Veränderungen). 

Die Versicherung zahlt jedoch auch, wenn sich aus einer nach Ablauf der Wartezeit festgestellten Vorstufe Krebs entwickelt hat.

  • Hautkrebs ist nur dann versichert, wenn es sich um ein malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs) handelt, das eine Eindringtiefe von mehr als 2mm aufweist.
  • Schilddrüsenkrebs ist nur dann versichert, wenn er sich jenseits der Schilddrüse ausgebreitet hat.
  • Prostatakrebs ist nur dann versichert, wenn ein Tumor ertastet und durch eine Biopsie bestätigt wird.
  • Bei chronisch lymphatischer Leukämie leistet der Versicherer erst dann, wenn sie eine Blutarmut (Anämie) ausgelöst hat.

Bei allen Krebsarten leistet der Versicherer unabhängig von diesen Einschränkungen, wenn sich Metastasen gebildet haben.

 

Schlaganfall:

 

Nicht versichert sind

  • Schlaganfälle, die durch illegalen Drogenkonsum oder Medikamentenmissbrauch verursacht wurden oder damit zusammenhängen.
  • Neurologische Symptome, die nicht mit einer zerebralen Blutung oder Ischämie einhergehen.
  • Bildgebende Befunde, die vergangene Schlaganfallveränderungen darstellen.
  • Transitorische ischämische Attacken, bei denen sich die Symptome vollständig zurückbilden.

Herzinfarkt:

Nicht versichert sind

  • Akute Koronarsyndrome und Wandbewegungsstörungen, die nicht deutlich auf einen Herzinfarkt zurückzuführen sind.

Diese Informationen bieten einen Überblick über die Leistungsvoraussetzungen und Ausschlüsse. Verbindlich sind ausschließlich die offiziellen Produktinformationen und Versicherungsbedingungen von Embea, die Sie vor Vertragsabschluss sorgfältig lesen sollten.

Was ist bei der EMBEA Schwere-Krankheiten-Versicherung versichert?

Die im Versicherungsschein genannte Versicherungssumme wird geleistet, wenn bei einer der versicherten Personen eine versicherte Krankheit diagnostiziert wird. Es sind nur diejenigen Krankheiten versichert, die in Ihrem Versicherungsschein vermerkt und wie folgt definiert sind:

Versicherte Krankheit Krebs - Das ist gemeint:

Krebs ist ein bösartiger Tumor, der durch unkontrolliertes Wachstum sowie zerstörendes Eindringen in umliegendes Gewebe sowie durch eine Tendenz zur Streuung (Metastasierung) gekennzeichnet ist. Im Sinne dieser Versicherung zählen dazu auch Leukämie, bösartige Lymphome und Sarkome. Die Diagnose muss durch einen Histopathologiebericht eines Facharztes bestätigt sein.

 

Versicherte Krankheit Schlaganfall - Das ist gemeint:

Ein Schlaganfall liegt vor, wenn durch unzureichende Blutversorgung oder Blutungen innerhalb des Schädels Hirngewebe abstirbt und ein neurologisches Defizit mit klinischer Symptomatik (z. B. Taubheitsgefühl, Lähmung, Sprachstörung usw.) entsteht. Die Diagnose eines neuen Schlaganfalls muss von einem Facharzt für Neurologie bestätigt und durch Befunde aus zuverlässigen bildgebenden Verfahren (z. B. MRT, CT) gestützt werden.

 

Versicherte Krankheit Herzinfarkt - Das ist gemeint:

Ein Herzinfarkt liegt vor, wenn ein Teil des Herzmuskels aufgrund unzureichender Blutzufuhr abstirbt - belegt durch typische Brustschmerzen, neue EKG-Veränderungen und einen charakteristischen Anstieg (außerhalb des Normbereiches) bzw. Abfall kardialer Biomarker (z. B. Troponin, CK-MB). Die Diagnose muss eindeutig sein und von einem Kardiologen bestätigt werden.

 

Die Diagnose einer der versicherten Krankheiten muss durch entsprechende klinische, radiologische oder histopathologische Untersuchungen bestätigt werden und von einem in Deutschland niedergelassenen Facharzt erstellt worden sein.

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Embea Kritische-Krankheiten-Schutz
Hier finden Sie die aktuellen Versicherungsbedingungen und Produktinformationen zur Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung als PDF.
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Autor und Aktualität

Diese Informationen zur Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung wurden von Rolf Plankenhorn erstellt und zuletzt im Juni 2026 aktualisiert. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert und auf Basis der aktuell verfügbaren Produktinformationen und Versicherungsbedingungen von Embea zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die offiziellen Unterlagen und Versicherungsbedingungen von Embea rechtlich verbindlich sind.

FAQ – Häufige Fragen zur Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung

Was ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung in einfachen Worten?

Eine Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt Ihnen eine einmalige Geldsumme, wenn bei Ihnen eine vertraglich definierte schwere Erkrankung diagnostiziert wird – zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Sie erhalten das Geld als Einmalzahlung und können es frei verwenden, etwa um Einkommensausfälle zu überbrücken, laufende Kosten zu zahlen oder zusätzliche Behandlungen zu finanzieren.

Welche Krankheiten sind beim Embea Kritische-Krankheiten-Schutz versichert?

Beim Embea Kritische-Krankheiten-Schutz sind drei schwere Erkrankungen abgesichert: Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Wird eine dieser Krankheiten von einem in Deutschland zugelassenen Facharzt diagnostiziert und sind die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme als Einmalzahlung.

Was bedeutet die Wartezeit von sechs Monaten?

Die Wartezeit von sechs Monaten bedeutet, dass nach Vertragsbeginn zunächst kein Leistungsanspruch besteht, wenn der Versicherungsfall innerhalb dieses Zeitraums eintritt. Tritt eine versicherte schwere Erkrankung innerhalb der Wartezeit ein, besteht kein Versicherungsschutz; maßgeblich sind die genauen Regelungen in den Versicherungsbedingungen.

Sind meine Kinder bei der Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung mitversichert?

Ja, Kinder sind während der Vertragslaufzeit kostenlos mit 50% der vereinbarten Versicherungssumme mitversichert. Der Schutz endet automatisch mit Vertragsende oder spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes; maßgeblich sind die genauen Regelungen und Ausschlüsse in den Embea-Versicherungsbedingungen.

Muss ich die Auszahlung für bestimmte Zwecke verwenden?

Nein, die Auszahlung aus der Embea Schwere-Krankheiten-Versicherung ist nicht zweckgebunden. Sie können das Geld frei verwenden, zum Beispiel zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts, zur Tilgung von Krediten, für Umbauten, zusätzliche Therapien oder als finanzielles Polster während Ihrer Genesung.

Gibt es Gesundheitsfragen beim Abschluss?

Ja, auch beim Embea Kritische-Krankheiten-Schutz werden Gesundheitsfragen gestellt, damit der Versicherer das Risiko einschätzen kann. Antworten Sie dabei unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig, denn falsche oder unvollständige Angaben können sich auf den Versicherungsschutz auswirken.

Ist eine Schwere-Krankheiten-Versicherung sinnvoll, wenn ich schon andere Versicherungen habe?

Auch wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung haben, kann eine Schwere-Krankheiten-Versicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie zahlt bei bestimmten schweren Diagnosen eine einmalige Summe, über die Sie frei verfügen können, und ergänzt Ihre bestehenden Versicherungen durch einen zusätzlichen Geldbetrag.

Die auf dieser Website genannten Inhalte stellen lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen für den EMBEA Kritische-Krankheiten-Schutz.

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